01.08.2016
Presseerklärung der SPD-Fraktion im Gemeinderat Perl zu den Beschlüssen des Gemeinderates Perl bzgl. der Schliessung der Dependance Besch, Voraussetzungen für den Brandschutz, aktuelle Entwicklungen.
Das Bildungsministerium erwartete zum 15.7.2016 eine Antwort darauf, wie der
Schulbetrieb zum Schuljahr 2016/2017 sichergestellt wird und Bürgermeister Uhlenbruch
vertritt (trotz rechtlicher Bedenken der SPD-FRAKTION) die Auffassung, dass die
Sichtweise des Ministeriums rechtlich nicht korrekt ist, dass aber die mehrheitlichen
Entscheidungen des Perler Rates korrekt sind.
Wenn man die aktuell bekannten Fakten auflistet, muss man hier rechtliche und
finanzielle Nachteile für die Schule und für die Gemeinde Perl erwarten:
Mit Schreiben vom 3. Juni 2016 hat das Ministerium für Bildung und Kultur die nach
§ 40 Schulordnungsgesetz (SchoG) erforderliche Zustimmung für die Schließung
der Dépendance Besch verweigert.
Seiner Verantwortung als Sachkostenträger gemäß § 45 Abs. 2 SchoG zur
Unterhaltung des Schulgebäudes in Besch ist die Gemeinde Perl nicht
nachgekommen und hat die brandschutztechnische Ertüchtigung am 12.07.2016
abgelehnt.
Laut Aussagen der Verwaltung und der UBA sind im 1928er Gebäude in Perl nur
geringfügige brandschutztechnische Ertüchtigungen erforderlich. Ansonsten sei
alles in Ordnung.
Die Gemeinde Perl führte ohne Zustimmung der zuständigen Gremien des
Gemeinderates Perl Sanierungen des Fußbodenbelages zwischen dem 17.07.2016
und 26.07.2016 in Höhe von ca. 16.000 € durch.
Hinsichtlich der vorgenannten Fakten hat die SPD-Fraktion mittlerweile 3 Eingaben
bei der Kommunalaufsicht eingereicht, ausgenommen von einer
Eingangsbestätigung auf die erste Eingabe liegen noch keine Reaktionen der
Kommunalaufsicht vor.
Die Gemeinde strebt somit rechtswidrige Veränderungen herbei und vertraut
scheinbar darauf, dass diese unumkehrbar werden. Die nachteiligen
Konsequenzen aus der Schließung des Standortes Besch werden nachteilige
Auswirkungen auf den Schulbetrieb und die zukünftige Entwicklung der Schule
haben.
Die Beteiligung der UBA hinsichtlich des Brandschutzes, wurde nicht wie zur
Sitzung am 22.3.2016 vom Bürgermeister dargestellt, unaufgefordert durch die
UBA durchgeführt, sondern auf Bitten der Gemeinde Perl. Erst der 2. Termin am
22.6.2016 erfolgte aufgrund eines Schreibens der UBA. Der Bürgermeister
bestätigt, dass dies so ist und somit die Information an den Gemeinderat in diesem
Zusammenhang falsch dargestellt wurde
Bei der brandschutztechnischen Begehung wurden seitens der UBA keine
Forderungen, sondern Empfehlungen aufgrund der heute gültigen Bestimmungen
gemacht. Die UBA teilte auf Anfrage mit, dass zwischen den beiden Terminen keine
rechtliche Veränderung eingetreten ist und dass eine brandschutztechnische
Sanierung empfohlen wird. Am 24.6.2016 wurden dann vom Bürgermeister
Sofortmaßnahmen zum Herstellen des Brandschutzes veranlasst, also knapp 3
Monate nach der ersten Beurteilung und ca. 3 Wochen vor Beginn der
Sommerferien.
Die SPD-Fraktion hat darauf hingewiesen, dass im Falle einer ablehnenden
Gemeinderatsentscheidung aus unserer Sicht nachteilige finanzielle und rechtliche
Konsequenzen für die Gemeinde Perl entstehen und dass der Bürgermeister
gemäß KSVG gegen eine solche Entscheidung Widerspruch erheben muss.
Letztlich handele es sich hierbei um Sachverhalte die auch die Haftungsfrage des
Bürgermeisters behandeln.
Bei der Begehung (vor dem Gemeinderatsbeschluss am 22.03.2016) der beiden
Schulgebäude in Besch und Perl, wurden insgesamt am Standort Besch nachteilige Dinge
gezeigt und im 1928er Gebäude in Perl nur die „guten“ Seiten. Die Presse war an diesem
Termin von der Gemeindeverwaltung eingeladen worden; anwesend waren Vertreter der
Saarbrücker Zeitung und diese berichtete über diese Begehung. Bei dieser Begehung war
im alten Schulgebäude in Perl (von 1928) der 2.Treppenabgang zum Untergeschoss nicht
abgesperrt, im Untergeschoss selbst war dieser zugestellt und nicht begehbar.
Im Laufe dieser Woche gelangte die SPD-FRAKTION an Bilder vom 2. Treppenabgang im
Untergeschoss des 1928er Gebäudes, in dem auch die Toilettenanlagen untergebracht
sind.
Wie auf den Bilder zu erkennen ist, scheint in diesem Gebäudeteil Schimmel vorhanden
zu sein. Genauer gesagt, scheint es sich dabei um grünen Schimmel zu handeln.
Die gesundheitlichen Folgen des grünen Schimmels sind vielfältig:
Allergische Anfälle,
Reizungen der Atemwege und Schleimhäute,
Kopfschmerzen, Müdigkeit und migräneartige Symptome und
in einigen Fällen Auslöser für Asthmaerkrankungen.
Im 1928er Gebäude liegt somit ein gravierendes Problem vor, dass zwingend zu
behandeln ist - und hierzu sind umfangreiche Untersuchungen unumgänglich.
Warum diese Sachverhalte in der aktuellen Diskussion bisher verheimlicht wurden, ist aus
unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Denn ganz gleich welche Entwicklungen die
Grundschule Dreiländereck zukünftig einschlagen wird, hier sind der Schulleiter Herr
Münster und Bürgermeister Uhlenbruch in der absoluten Verantwortung.
Es stellt sich zwingend die Frage, warum man dieser nicht nachkommt!
Das Wohl der Kinder sollte jedenfalls im Vordergrund stehen. Wenn man diese Bilder sieht
und den Erzählungen einiger Eltern folgt „es müffelt in den Klassen des 1928er
Gebäudes“, dann muss man sich fragen, welches Ziel mit dem Abschleifen des
Holzfußbodens und dem anschließenden Verlegen eines PVC - Fußbodenbelags erreicht
werden soll!
Für die SPD-FRAKTION im Gemeinderat Perl
i.A. Michael Fixemer
Fraktionsvorsitzender